BGH-Urteil: Nach dem Kauf kann einem Mieter innerhalb von 3 Jahren nicht gekündigt werden.

Erwerber einer Immobilie können laut eines neuen Urteils des Bundesgerichthofes ihren Mietern nicht unverzüglich kündigen. Dies soll Missbrauch verhindern und gilt nur für Firmen oder Gesellschaften, nicht für private Personen.

Die Eigenbefarfskündigung stellt für viele Personen einen Alptraum dar. Zeitnah eine passende Wohnung zu finden, gerade in Ballungszentren, ist bei der derzeitigen Marktlage sehr schwer, da die meisten Neuvermietungen unter der Hand stattfinden.

Im besagten Fall bezog sich das Gericht in Karlsruhe auf den Paragrafen 577a des BGB zur Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) scheiterte bereits mehrmals in den Vorinstanzen mit der Kündigung einer Luxuswohnung in Frankfurt am Main.