BGH-Urteil: keine Fristsetzung mehr für Schadensersatz bei Mietschäden

Vermieter sind laut dem obersten Gericht nun in der Lage, ohne eine Fristsetzung beim Auszug des Mieters in bestimmten Fällen direkt Schadensersatz zu verlangen. Diese Entscheidung fällte der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Im besagten Fall wurde einem Ex-Mieter aus Bayern bereits vor zahlreichen Gerichten die Klage abgewiesen. Er wollte sich hierbei gegen eine finanzielle Forderung seines ehemaligen Vermieters wegen Schimmelbefall, Lackschäden an Heizkörpern und Mietausfällen wehren. Die Vorinstanzen haben dem Vermieter 5171 Euro plus Zinsen zugesprochen.

Fristlose Schadensersatzforderungen gelten jedoch nicht in jedem Fall. Bei Schönheitsreparaturen muss der Vermieter weiterhin eine angemessene Frist einräumen. Jedoch kann der Vermieter bei einer Beschädigung der Mietsache jetzt fristlos Schadensersatz in Form von Geld ohne Schadensbeseitigung verlangen.