Laut des Bundesjagdgesetzes ist derjenige, welchem die Fläche gehört, für den durch Wild verursachten Schaden verantwortlich. Normalerweise wird die Haftung für den Schaden jedoch vertraglich auf einen Jäger übertragen. Seine Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Gärten und vor allem Felder…