Wer haftet für Schäden durch Wild?

Wild

Laut des Bundesjagdgesetzes ist derjenige, welchem die Fläche gehört, für den durch Wild verursachten Schaden verantwortlich. Normalerweise wird die Haftung für den Schaden jedoch vertraglich auf einen Jäger übertragen. Seine Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Gärten und vor allem Felder nicht beschädigt werden. Wildschweine stellen ein großes Ärgernis für die Landwirte dar, vor allem, wenn sie ihre Felder, Ernte und damit ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Jäger müssen den Wildbestand kontrollieren und sicherstellen, dass er nicht zu groß wird. Für die Jäger stellt dies ein hohes finanzielles Risiko dar.

In Wohngebieten ist der Hausbesitzer oder Vermieter dafür verantwortlich, dass solche Schäden vermieden werden. Da in diesem Bereich keine Jagd erlaubt ist, kann dem Jäger keine Schuld zugesprochen werden. Ein Garten einer Immobilie muss mit einem Zaun oder einer Mauer geschützt sein, andernfalls haftet die Versicherung nicht dafür.