Barrierefreies Wohnen: Zuschüsse für altersgerechte Umbauten

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Seit dem 9. August 2018 können bei der staatlichen Förderbank KfW wieder Zuschüsse für altersgerechte Umbauten beantragt werden.

Aufwendig ist die Prozedur in den meisten Fällen nicht, die Wirkung dafür umso mehr. Denn wer in die reiferen Jahre kommt, wird es sehr zu schätzen wissen, wenn Stolperfallen reduziert und Wege erleichtert wurden. Beispielsweise ist empfehlenswert, wenn Schwellen in der Wohnung geebnet und man die Badezimmertüre nach außen öffnen kann.  Für Umbauten und barrierereduzierende Maßnahmen hat die Förderung der KfW Zuschüsse von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten vorgesehen. Die Höhe beläuft sich dabei auf 200 bis 6.250 Euro und geht von Mindestinvestitionskosten von 2.000 Euro aus.

Derzeit ist prognostiziert, dass in gut 40 Jahren jeder dritte Bundesbürger über 65 Jahre alt sein wird. Sicher ist auch das ein Grund dafür, dass das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ Eigenheimbesitzern rät, bei einer energetischen Sanierung die Barrierefreiheit gleich mit umzusetzen.

Frank Hettler von Zukunft Altbau rät: „Wer nach den Kriterien des höherwertigen Förderstandards ‚Altersgerechtes Haus‘ investiert, kann sogar mit 12,5 Prozent Förderung rechnen.“ Alternativ kann auch die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Bis zu 50.000 Euro anrechenbare Kosten bei 0,75 Prozent effektivem Jahreszins pro Wohneinheit sind möglich. Damals waren die Fördermittel bereits nach wenigen Monaten vollständig ausgeschöpft. Daher sollte, wer davon profitieren möchte, nicht allzu lange überlegen, sondern schnell agieren.