Vermieter können fristlos Schadensersatzansprüche gegen Mieter geltend machen.

schimmelbefall

Vermieter sind in der Lage, von Mietern Schadensersatz auch dann zu verlangen, wenn vorher keine Frist zu Schadensbeseitigung gesetzt wurde.

Der beklagte Mieter hatte im besagten Fall 7 Jahre lang die Wohnung des Klägers angemietet. Nach der formellen Kündigung des Mietverhältnisses wurde der Mieter aufgrund einer Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht durch Schimmelbefall an mehreren Stellen auf vom Eigentümer auf Schadensersatz verklagt. Der Schaden belief sich in Höhe von ca. 5.000 € inklusive eines 5-monatigen Mietausfalls, eine Beseitigungsfrist wurde vom Eigentümer jedoch nicht gestellt.

Der BGH hat nun entschieden, dass Vermieter Schadensersatz gegenüber Mietern auch ohne vorherige Fristsetzung zur Beseitigung geltend machen können.